Auf dieser Seite finden Sie die Honorare für meine Behandlungen sowie Informationen zur möglichen Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen.
Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Leistungen oder zum Behandlungsumfang haben, berate ich Sie gerne persönlich.
Kostenübernahme
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Sind Sie privat versichert oder verfügen Sie über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung, können die Behandlungskosten – je nach Tarif – ganz oder teilweise erstattet werden.
Bitte beachten Sie, dass der Erstattungsanspruch unabhängig von der Honorarvereinbarung mit meiner Praxis besteht. Eventuelle Differenzen zwischen meinem Honorar und der Erstattung durch Ihre Versicherung sind von Ihnen selbst zu tragen.
(Stand ab 01.09.2025)
Preisübersicht
Bioresonanz-Erstbehandlung
| Erwachsene | 150,00 Euro |
| Kinder | 130,00 Euro |
Folgebehandlung Bioresonanz
| Erwachsene | 63,00 – 68,00 Euro |
| Kinder | 58,00 – 63,00 Euro |
Manuelle Behandlung (je Zeitaufwand)
| Erwachsene | 55,00 – 65,00 Euro |
| Kinder | 45,00 – 50,00 Euro |
Manuelle Notfallbehandlung (nur lokal)
| 40,00 – 45,00 Euro |
Balance-Akupunktur
| 50,00 Euro |
Blutegel-Behandlung
| 90,00 Euro + Egel |
Energie Arbeit/Coaching
| Reiki | 70,00 Euro |
| Wirbelsäulen-Matrix-Balance | 50,00 Euro |
| energetisches Coaching (ca. 1 Stunde) | 85,00 Euro pro Stunde (jede weitere 1/2 Std. 25,00 Euro) |
Beratung (Telefon, E-Mail…)
| 5,00 – 15,00 Euro |
Terminabsagen
Bitte sagen Sie vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vorher ab. So kann der Termin gegebenenfalls anderweitig vergeben werden.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen muss ich den Termin leider in Rechnung stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Termine erfolgen nach Vereinbarung.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Werden die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen?
Private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten häufig ganz oder teilweise. Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über Ihren individuellen Leistungsumfang.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das Honorar wird unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Versicherung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt im Nachgang der jeweiligen Behandlung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.
Sie haben Fragen zu einer Behandlung?
Gerne informiere ich Sie vorab über den Ablauf, den zeitlichen Umfang und die zu erwartenden Kosten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und berate Sie bei Bedarf gerne persönlich.
